So genannte Minderheiten beziehungsweise Minderheitenanteile
entstehen (auf der Passivseite der Bilanz) immer dann, wenn sich
ein Unternehmen mit verschiedenen Tochterunternehmen mindestens
ein Tochterunternehmen mit weiteren Eigentümern teilt.
Nachfolgende Grafik soll dies besser illustrieren:
In diesem speziellen und fiktiven Fall wird Tochterunternehmen A zu
100 % von Unternehmen A beherrscht. Tochterunternehmen B hingegen
wird nur zu 40 % von Unternehmen A "beherrscht". 60 % aller Anteile
am Tochterunternehmen B entfallen auf Unternehmen B.
Dies hat dann natürlich Auswirkungen auf die GUV und die Bilanz
von Unternehmen A und Unternehmen B. Denn sowohl der
Unternehmenswert als auch der Ertrag von Tochterunternehmen B
muss auf Unternehmen A und Unternehmen B entsprechend der
Besitzverhältnisse verteilt werden.